Kurz gefasst
Wenn du als HR Mitarbeiter:innen mit ADHS unterstützen willst, nennt dieser Leitfaden vier Ansatzpunkte: ein geschultes Recruiting-Team, schriftliche Absprachen, eine ruhige Arbeitsumgebung und kurze Zwischenziele.
Für Österreich listet er außerdem Regeln und Förderungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf, Stand Oktober 2026, darunter Beschäftigungspflicht, Ausgleichstaxe und Kündigungsschutz. Eine ADHS-Diagnose allein macht noch niemanden zur begünstigt behinderten Person. Maßgeblich ist die Feststellung durch die Behörde.
Angenommen, eine Teamleiterin ruft bei dir in der HR-Abteilung an. Einer ihrer Mitarbeiter hat ihr von seiner ADHS-Diagnose erzählt, und sie will wissen, wie sie ihn unterstützen soll. Für die Karenz und für Dienstreisen hast du einen Leitfaden, für den Umgang mit ADHS keinen.
Als HR kannst du an mehreren Stationen etwas tun, vom Bewerbungsprozess bis zu den Förderungen.
Was bedeutet ADHS am Arbeitsplatz? Herausforderungen und Stärken
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) hat mit Faulheit oder fehlendem Willen nichts zu tun. Es ist eine neurobiologische Besonderheit, die Konzentration, Impulskontrolle und Organisation beeinflusst.
Viele Menschen mit ADHS bringen zugleich besondere Stärken mit: Kreativität, Begeisterungsfähigkeit und eine hohe Problemlösungsfähigkeit.
Welche Herausforderungen sind für Mitarbeiter:innen mit ADHS typisch?
Fünf Themen sind typisch:
- Ablenkbarkeit in offenen Büroumgebungen
- Schwierigkeiten mit Zeitmanagement und Deadlines
- Probleme mit monotonen oder langwierigen Aufgaben
- Impulsivität in der Kommunikation
- Vergesslichkeit und Organisationsthemen
Was kann HR im Bewerbungsprozess tun? Sensibilisierung und Schulung
Der erste Schritt: Schule dein Recruiting-Team zu ADHS. Das trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und besser zu verstehen, was Kandidat:innen mit ADHS brauchen.
Stellenbeschreibung
Formuliere die Anforderungen klar und präzise. Wo du dabei flexibel bleibst, kommen unterschiedliche Fähigkeiten und Stärken von Bewerber:innen eher zum Zug.
Bewerbungsgespräche
Ermutige Kandidat:innen, offen über ihre Bedürfnisse zu sprechen. Ohne Druck. Das geht zum Beispiel mit einem Satz in der Einladung: „Sag uns gern, wenn du für das Gespräch etwas brauchst.“
Biete bei Bedarf Anpassungen im Interview an, etwa mehr Zeit für Antworten oder eine ruhige Umgebung.
Wie kann HR Mitarbeiter:innen mit ADHS am Arbeitsplatz unterstützen?
Nach der Einstellung kannst du zwei Dinge anpassen: den Arbeitsplatz und die Arbeitsweise.
Struktur und klare Kommunikation bieten
- Klare Erwartungen und Ziele: Aufgaben strukturieren, am besten schriftlich.
- Regelmäßige Check-ins: kurze Termine für Fragen und Fortschritt.
- Visualisierung: To-do-Listen, Kalender oder Projektmanagement-Tools können helfen.
Störungen und Ablenkungen reduzieren
- Ruhige Arbeitsumgebung: etwa Lärmschutz-Kopfhörer oder Homeoffice.
- Flexible Arbeitszeiten: Frag nach, ob die Konzentration morgens oder abends besser ist.
- Kurze, geplante Pausen: Sie können den Fokus verbessern.
Individuelle Stärken gezielt nutzen
Mitarbeiter:innen mit ADHS sind oft besonders kreativ, innovativ und lösungsorientiert. Gib ihnen Aufgaben, die Abwechslung und Eigenverantwortung bieten und sie fordern. Monotone Arbeit kann schnell überfordern – verteile sie sparsam.
Umgang mit ADHS im Team: Was können Führungskräfte tun?
Zwei Punkte kannst du der direkten Führungskraft mitgeben: Feedback und Fristen.
Wie du zusätzlich interne Ansprechpersonen für Neurodiversität aufbaust, steht im Artikel Neurodiversity Ambassadors und ERG im Unternehmen einführen.
Feedback und Motivation anpassen
Lob und Anerkennung zählen viel, positives Feedback wirkt oft sehr motivierend. Kommuniziere kurz und direkt statt in langen E-Mails oder Meetings. Und hab Geduld mit impulsiven Äußerungen: Böse gemeint sind sie selten.
Klare Deadlines setzen, aber mit Flexibilität
Lange Fristen können nach hinten losgehen. Setz kürzere, machbare Zwischenziele und bau Erinnerungshilfen ein, etwa Kalender-Alerts oder Checklisten.
Rechtliche Aspekte: Welche Regeln und Förderungen gibt es?
Die folgenden Angaben gelten nur für Österreich, Stand Oktober 2026. Sie geben wieder, was im Gesetz und auf den verlinkten Seiten steht. In Deutschland gelten andere Regeln, sie stehen hier nicht. Einen kurzen Überblick zum Kündigungsschutz in beiden Ländern gibt der Artikel zum ersten Gespräch nach einer ADHS- oder Autismus-Diagnose. Die Beträge werden jährlich angepasst, auch Fristen können sich ändern. Prüfe den aktuellen Stand beim Sozialministeriumservice oder bei der Arbeiterkammer. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Ausschlaggebend für die Rechtsvorschriften und Förderungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist die Erwerbsfähigkeit. Bei einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent gibt es zwei Gruppen:
- Begünstigt behinderte Personen haben einen Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice. Für sie gilt ein erweiterter Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).
- Behinderte Personen mit Behindertenpass haben keinen besonderen Kündigungsschutz und werden nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet. Für sie kannst du nur manche Förderungen beantragen, zum Beispiel den Inklusionsbonus für Lehrlinge.
Der Behindertenpass gilt nicht als Nachweis über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen (§ 14 Abs. 1 BEinstG).
Eine ADHS-Diagnose allein genügt für diesen Status nicht. Das Gesetz verlangt unter anderem einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (§ 2 BEinstG). Den Antrag stellt die Person selbst beim Sozialministeriumservice und legt Befunde bei, die höchstens zwei Jahre alt sind. Ärztliche Sachverständige schätzen dort den Grad der Behinderung ein (§ 14 Abs. 2), neue Diagnosen erstellen sie nicht. Maßgeblich ist die Feststellung durch die Behörde.
Beschäftigungspflicht für Unternehmen
Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten müssen auf jeweils 25 Beschäftigte eine begünstigt behinderte Person einstellen. Wer das nicht einhält, bekommt für das abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben. Für das Kalenderjahr 2026 legt die Verordnung BGBl. II Nr. 280/2025 diese Beträge fest:
| Unternehmensgröße | Ausgleichstaxe 2026 pro Monat und offener Pflichtstelle |
|---|---|
| 25 bis 99 Mitarbeiter:innen | 344 Euro |
| 100 bis 399 Mitarbeiter:innen | 485 Euro |
| 400 oder mehr Mitarbeiter:innen | 512 Euro |
Den jeweils gültigen Stand nennt das Sozialministeriumservice unter Ausgleichstaxe und Prämie.
Steuerliche Vorteile
Beschäftigt dein Unternehmen begünstigt behinderte Personen, ist es für diese Mitarbeiter:innen von folgenden Lohnabgaben befreit:
- Dienstgeberbeitrag
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Kommunalsteuer
- U-Bahn-Steuer (Wien)
Prämien und Förderungen
- Prämie für Lehrlinge: Für begünstigt behinderte Lehrlinge in Ausbildung erhält das Unternehmen eine Prämie in Höhe der aktuellen Ausgleichstaxe, 2026 sind das 344 Euro im Monat.
- Inklusionsförderung: 30 Prozent des Bruttogehalts ohne Sonderzahlungen für begünstigt behinderte Personen, höchstens 1.000 Euro im Monat, für zwölf Monate. Sie gilt für einstellungspflichtige Unternehmen, also ab 25 Mitarbeiter:innen in Österreich, und setzt voraus, dass das AMS für die Person zuvor eine Eingliederungsbeihilfe gewährt hat.
- InklusionsförderungPlus: 37,5 Prozent des Bruttogehalts ohne Sonderzahlungen, höchstens 1.250 Euro im Monat, für Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiter:innen in Österreich. Für Frauen mit Behinderungen gibt es sie laut Infoblatt unabhängig von der Beschäftigungspflicht. Dauer und Voraussetzung beim AMS sind dieselben.
- Inklusionsbonus: Unterstützung für die Beschäftigung von Lehrlingen mit Behindertenpass.
- Entgeltzuschuss: je nach festgestellter Leistungsminderung bis zu 50 Prozent der Bemessungsgrundlage (monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen plus Pauschale für Lohnnebenkosten), höchstens die dreifache Ausgleichstaxe im Monat. Er kann gewährt werden, um behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen bei begünstigt behinderten Personen auszugleichen.
- Arbeitsplatzsicherungszuschuss: Zuschuss, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist.
- Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung: Zuschüsse für bauliche und technische Anpassungen.
Die Zahlen zur Inklusionsförderung stammen aus dem Infoblatt des Sozialministeriumservice, Stand 01/2026. Den Entgeltzuschuss beschreibt das Sozialministeriumservice unter Lohnförderungen.

Kündigungsschutz
Die Kündigung einer begünstigt behinderten Person braucht grundsätzlich die Zustimmung des Behindertenausschusses (§ 8 Abs. 2 BEinstG). Ohne vorherige Zustimmung ist sie rechtsunwirksam, außer der Ausschuss stimmt in einem Ausnahmefall nachträglich zu.
Ab wann dieser Schutz gilt, regelt § 8 Abs. 6. Die Arbeiterkammer nennt für Arbeitsverhältnisse, die ab 1. Jänner 2011 begonnen haben, drei Fälle:
- Der Status bestand schon bei Arbeitsbeginn: Schutz nach vier Jahren.
- Der Status wird in den ersten vier Jahren festgestellt: Schutz nach sechs Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.
- Der Status wird nach einem Arbeitsunfall festgestellt: Schutz sofort.
Die Vier-Jahres-Frist gilt laut § 8 Abs. 6 nicht bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns. Ein auf Probe vereinbartes Dienstverhältnis können beide Seiten im ersten Monat jederzeit lösen (§ 8 Abs. 1). Keinen besonderen Schutz gibt es laut Arbeiterkammer, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, bei einvernehmlicher Auflösung und bei berechtigter fristloser Entlassung.
Dienstleistungen des Sozialministeriumservice
Das Sozialministeriumservice bietet NEBA an, das Netzwerk für berufliche Assistenz. Zu den Angeboten gehören Berufsausbildungsassistenz und Jobcoaching.
Beim Sozialministeriumservice liegt auch die Koordination von fit2work, einer Initiative der österreichischen Bundesregierung. Das kostenfreie Beratungsangebot bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz steht Unternehmen ab einer beschäftigten Person offen.
Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS)
- Eingliederungsbeihilfe: Zuschüsse zu den Lohnkosten.
- Lehrstellenförderung: Zuschüsse für die Lehrausbildung von Menschen mit Behinderungen.
Mehr dazu steht beim AMS unter Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Was heißt das für Führungskräfte und HR?
Für dich als Führungskraft oder in HR heißt das: Fang mit schriftlichen Absprachen und kürzeren Zwischenzielen an und prüf dann, welche Förderungen für euch in Frage kommen. Wie du das im Unternehmen aufsetzt, steht auf der Seite Neurodiversität-Beratung für HR.
Quellen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), §§ 2, 8 und 14, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008253
Verordnung über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2026, BGBl. II Nr. 280/2025, ausgegeben am 9. Dezember 2025. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2025_II_280/BGBLA_2025_II_280.pdf
Sozialministeriumservice (o. J.). Ausgleichstaxe und Prämie. https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Unternehmen/Beguenstigte_Behinderte/Ausgleichstaxe_und_Praemie/Ausgleichstaxe_und_Praemie.de.html
Sozialministeriumservice (o. J.). Begünstigte Behinderte. https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Beguenstigte_Behinderte/Beguenstigte_Behinderte.de.html
Sozialministeriumservice (o. J.). Lohnförderungen. https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Unternehmen/Foerderungen/Lohnfoerderungen/Lohnfoerderungen.de.html
Sozialministeriumservice (2026). Infoblatt zur Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus, Stand 01/2026. https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Downloads/infoblatt_inklusionsfoerderung.pdf
Arbeiterkammer (o. J.). Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitundbehinderung/Kuendigungsschutz.html
Arbeitsmarktservice (o. J.). Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/beschaeftigung-von-menschen-mit-behinderungen
fit2work (o. J.). Fragen und Antworten. https://fit2work.at/artikel/fragen-und-antworten
Alle Fundstellen abgerufen am 7. Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
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