Evaluierung psychischer Belastungen — rechtssicher, pragmatisch, ohne Nebeneffekte.
Seit 2013 sind alle Arbeitgeber in Österreich zur Evaluierung psychischer Belastungen verpflichtet — unabhängig von Betriebsgröße. Ich begleite dich durch diesen Prozess so, dass am Ende echte Erkenntnisse entstehen. Und keine neuen Probleme.
Was das Gesetz verlangt
ASchG § 4 — seit 2013 verpflichtend für alle
Alle Arbeitgeber in Österreich sind — unabhängig von der Betriebsgröße — verpflichtet, psychische Belastungen systematisch zu erheben, zu beurteilen, zu dokumentieren und Maßnahmen abzuleiten. Die Einhaltung wird vom Arbeitsinspektorat geprüft.
Was häufig schiefgeht
- Evaluierung landet in der Schublade
- Ergebnisse erzeugen mehr Unruhe als Klarheit
- Formale Anforderungen werden übersehen
- Themen kommen ans Licht, die niemand ansprechen wollte
Mein Ansatz — pragmatisch, strukturiert, ohne unnötige Aufwirbelung
✅ Rechtssicher
Alle Anforderungen des ASchG werden erfüllt, die Dokumentation hält einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat stand — ohne Lücken und ohne Ausreden.
⚡ Effizient
Ich erhebe, was nötig ist — nicht mehr. Kein aufgeblasener Prozess, kein unnötiger Aufwand für deine Mitarbeitenden und keine akademischen Berichte, die niemand liest.
🤫 Nichts unnötig aufwirbeln
Methode und Moderation sind so gewählt, dass die Erhebung selbst keine neuen Belastungen schafft. Manche Themen, die an die Oberfläche kommen, brauchen einen erfahrenen Umgang — das ist Teil meiner Arbeit.
🏢 Passt zu deinem Unternehmen
Was für einen Industriebetrieb passt, passt nicht automatisch für ein KMU oder eine Non-Profit-Organisation. Ich schaue, was du bereits hast — und was realistisch umsetzbar ist.
Wie eine Evaluierung mit mir abläuft
Phase 1
Auftragsklärung
Wir besprechen, was du brauchst und was du dir erhoffst. Ich kläre rechtliche Anforderungen, vorhandene Befragungen und Betriebsrat-Einbindung.
Phase 2
Erhebung
Mitarbeiterbefragung, Workshops oder Interviews — je nach Betriebsgröße und Ausgangslage. Methode und Moderation werden vorher gemeinsam festgelegt.
Phase 3
Auswertung & Bericht
Praxistauglicher Bericht — nicht akademisch, sondern lesbar. ASchG-konforme Dokumentation inklusive. Mit klaren, umsetzbaren Maßnahmenempfehlungen.
Phase 4
Maßnahmenbegleitung
Optional: Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen — damit die Evaluierung nicht in der Schublade landet, sondern echte Veränderung anstößt.
Warum Evaluierung mit mir?
🏢 Arbeitspsychologin
Vertiefte Fachkompetenz in Arbeits- und Organisationspsychologie — inklusive Belastungs- und Beanspruchungsforschung. Das ist keine formale Zusatzqualifikation, sondern die Kernkompetenz für diesen Prozess.
🎓 Klinische Psychologin in Fachausbildung
Wenn in einer Evaluierung klinisch relevante Themen sichtbar werden — Burnout, psychische Erkrankungen im Team — erkenne ich das, und kann damit umgehen, ohne es zu dramatisieren oder zu übergehen.
🔬 Organisationssoziologischer Blick
Belastungen entstehen selten durch Einzelpersonen — sie entstehen durch Strukturen, Rollenkonflikte und falsche Systeme. Ich analysiere auf beiden Ebenen: Individuum und Organisation.
📋 ASchG-Expertise
Ich kenne die rechtlichen Anforderungen des ASchG und die Praxis des Arbeitsinspektorats — und ich sorge dafür, dass deine Dokumentation im Ernstfall standhält.
Honorar & Anfrage
Angebot auf Anfrage
Das Honorar richtet sich nach Betriebsgröße, gewählter Methode (Befragung, Workshop, Interview) und Gesamtaufwand. Nach einem kurzen Erstgespräch erhältst du ein transparentes, schriftliches Angebot.
💡 Ermäßigte Konditionen für öffentliche Unternehmen, Bildungsinstitutionen und Vereine — bitte bei der Anfrage kurz erwähnen.
Erstgespräch vereinbaren →FAQ — Häufige Fragen zur Evaluierung
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe? +
Ja. Das ASchG gilt ab dem ersten Mitarbeitenden — ohne Ausnahme für Betriebsgröße. Auch Betriebe mit wenigen Beschäftigten sind verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erheben und zu dokumentieren.
Wie lange dauert eine Evaluierung? +
Für kleinere Betriebe (bis ca. 30 Personen) oft 4–8 Wochen. Für größere Organisationen entsprechend länger. Der genaue Zeitrahmen wird im Erstgespräch gemeinsam festgelegt.
Wir haben bereits eine Mitarbeiterbefragung — können wir das koppeln? +
Ja, sehr oft sinnvoll. Wir schauen gemeinsam, was bereits vorhanden ist und was für eine ASchG-konforme Evaluierung noch fehlt — so wird kein unnötiger Aufwand erzeugt.
Muss der Betriebsrat eingebunden werden? +
In mitbestimmungspflichtigen Betrieben ja. Die genauen Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Prozess werden in der Auftragsklärung gemeinsam besprochen und festgelegt.
Was passiert, wenn bei der Evaluierung ernsthafte Probleme sichtbar werden? +
Das kann passieren — und dann ist ein erfahrener Umgang entscheidend. Als Klinische Psychologin in Fachausbildung erkenne ich klinisch relevante Themen (Burnout, psychische Belastung im Team) und kann sowohl professionell damit umgehen als auch zum richtigen nächsten Schritt begleiten.
Was kostet eine Evaluierung? +
Das Honorar richtet sich nach Betriebsgröße, Methode und Gesamtaufwand. Öffentliche Unternehmen, Bildungsinstitutionen und Vereine erhalten auf Anfrage vergünstigte Konditionen. Nach einem kurzen Erstgespräch erhältst du ein schriftliches Angebot.
Rechtssicherheit herstellen — und dabei etwas lernen.
Schreib mir kurz: Betriebsgröße, Branche und was du dir von der Evaluierung erwartest. Ich melde mich innerhalb von 48 Stunden.
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