Ein Leitfaden für HR – Verständnis für ADHS entwickeln

ADHS am Arbeitsplatz: Herausforderungen und Stärken

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) ist keine Frage von Faulheit oder mangelndem Willen. Vielmehr handelt es sich um eine neurobiologische Besonderheit, die Konzentration, Impulskontrolle und Organisation beeinflusst. Viele Menschen mit ADHS bringen jedoch besondere Stärken mit, wie Kreativität, hohe Problemlösungsfähigkeiten und Begeisterungsfähigkeit.

Typische Herausforderungen für Arbeitnehmende mit ADHS

✔️ Ablenkbarkeit in offenen Büroumgebungen
✔️ Schwierigkeiten mit Zeitmanagement und Deadlines
✔️ Probleme mit monotonen oder langwierigen Aufgaben
✔️ Impulsivität in der Kommunikation
✔️ Vergesslichkeit oder Organisationsthemen

Bewerbungsprozess: Sensibilisierung und Schulung

Ein wichtiger erster Schritt besteht darin, das Rekrutierungsteam über ADHS zu schulen. Dies trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse von Kandidat*innen mit ADHS zu fördern.

Stellenbeschreibung

Formulieren Sie die Anforderungen in den Stellenbeschreibungen klar und präzise. Flexibilität in den Anforderungen kann dazu beitragen, die unterschiedlichen Fähigkeiten und Stärken von Bewerbenden zu berücksichtigen.

Bewerbungsgespräche

Ermutigen Sie Kandidat*innen, offen über ihre Bedürfnisse zu sprechen, ohne Druck auszuüben. Bieten Sie gegebenenfalls Anpassungen während des Interviews an, wie z. B. längere Zeit für Antworten oder eine ruhige Umgebung.

Am Arbeitsplatz: Arbeitsplatz und Arbeitsweise anpassen

Struktur und klare Kommunikation bieten

  • Klare Erwartungen & Ziele: Strukturierte Aufgaben, am besten schriftlich dokumentiert.
  • Regelmäßige Check-ins: Kurze Meetings zur Klärung von Fragen und Fortschritten.
  • Visualisierungshilfen: To-do-Listen, Kalender oder Projektmanagement-Tools können helfen.

Störungen & Ablenkungen reduzieren

  • Ruhige Arbeitsumgebung ermöglichen: z. B. Lärmschutz-Kopfhörer oder Homeoffice-Optionen.
  • Flexibilität bei Arbeitszeiten: Berücksichtigen Sie, ob die Konzentration morgens oder abends besser ist.
  • Kurze, geplante Pausen: Diese können die Fokussierung verbessern.

Individuelle Stärken gezielt nutzen

Mitarbeitende mit ADHS sind oft besonders kreativ, innovativ und lösungsorientiert. Geben Sie ihnen Aufgaben, die Abwechslung, Herausforderungen und Eigenverantwortung bieten. Vermeiden Sie monotone Arbeiten, die schnell zur Überforderung führen können.

Unterstützung im Team & Führung

Feedback & Motivation anpassen

Lob und Anerkennung sind entscheidend – positives Feedback wirkt oft sehr motivierend. Verwenden Sie kurze und direkte Kommunikation anstelle langer E-Mails oder Meetings. Seien Sie geduldig mit impulsiven Äußerungen, da diese selten böse gemeint sind.

Klare Deadlines setzen, aber mit Flexibilität

Lange Fristen können kontraproduktiv sein. Setzen Sie kürzere, machbare Zwischenziele und integrieren Sie Erinnerungshilfen wie Kalender-Alerts oder Checklisten.

Rechtliche Aspekte

Ausschlaggebend für die Rechtsvorschriften und Förderungen zur erfolgreichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist die Erwerbsfähigkeit. Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % wird unterschieden zwischen:

  • Begünstigt behinderten Personen – sie haben einen Feststellungsbescheid des Sozialministeriumservice und genießen einen erweiterten Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).
  • Behinderten Personen mit Behindertenpass – sie haben keinen besonderen Kündigungsschutz, werden nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet und für sie können nur manche Förderungen beantragt werden, wie z. B. der Inklusionsbonus für Lehrlinge.

Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit dem Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen nach dem BEinstG.

Beschäftigungspflicht für Unternehmen

  • Auf 25 Mitarbeitende muss eine begünstigt behinderte Person eingestellt werden.
  • Bei Nichteinhaltung müssen Unternehmen eine Ausgleichstaxe zahlen:
    • €335 pro offener Pflichtstelle (bis 100 Mitarbeitende)
    • €472 (ab 100 Mitarbeitenden)
    • €499 (ab 400 Mitarbeitenden)

Steuerliche Vorteile

Unternehmen, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, sind von folgenden Lohnabgaben für diese Mitarbeitenden befreit: Dienstgeberinnenbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberinnenbeitrag, Kommunalsteuer, U-Bahnsteuer (Wien).

Prämien und Förderungen

  • Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigt behinderten Lehrlingen: Unternehmen erhalten eine Prämie in Höhe der aktuellen Ausgleichstaxe.
  • Inklusionsförderung: 30 % des Bruttogehalts für begünstigt behinderte Personen.
  • Inklusionsbonus: Unterstützung für die Beschäftigung von Lehrlingen mit Behindertenpass.
  • Entgeltzuschuss: Bis zu 50 % der Lohnkosten zur Ausgleichung behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen.
  • Arbeitsplatzsicherungszuschuss: Zuschuss bei Gefährdung des Arbeitsplatzes.
  • Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung: Zuschüsse für bauliche und technische Anpassungen.

Kündigungsschutz

  • Erhöhter Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Personen nach vier Jahren Beschäftigung.
  • Schutz gilt nicht während der Probezeit, bei befristeten Verträgen oder bei einvernehmlicher Auflösung.

Dienstleistungen des Sozialministeriumservice

  • NEBA: Netzwerk für berufliche Assistenz mit Angeboten wie Berufsausbildungsassistenz und Jobcoaching.

Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS)

  • Eingliederungsbeihilfe: Zuschüsse zu Lohnkosten.
  • Lehrstellenförderung: Zuschüsse für die Lehrausbildung von Menschen mit Behinderungen.
  • fit2work: Kostenfreies Beratungsangebot für gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen finden Sie hier

Ein empathischer und informierter Umgang mit Mitarbeitenden, die ADHS haben, kann nicht nur deren Wohlbefinden und Produktivität steigern, sondern auch das gesamte Arbeitsumfeld positiv beeinflussen. Durch die Schaffung einer unterstützenden Kultur und die Nutzung individueller Stärken fördern Sie Inklusion und Vielfalt in Ihrem Unternehmen.

Schreibe einen Kommentar